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Benachrichtigungstext

Höhe des Pflegegeldes

Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt.

Höhe des Pflegegeldes (Stand 2020)

Pflegebedarf in Stunden pro Monat

Pflegestufe

Betrag in Euro monatlich (netto)

Mehr als 65 Stunden

1

160,10Euro

Mehr als 95 Stunden

2

295,20Euro

Mehr als 120 Stunden

3

459,90 Euro

Mehr als 160 Stunden

4

689,80 Euro

Mehr als 180 Stunden, wenn

·         ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist

5

936,90 Euro

Mehr als 180 Stunden, wenn

·         zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder

·         die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist

6

1.308,30Euro

Mehr als 180 Stunden, wenn

·         keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder

·         ein gleich zu achtender Zustand vorliegt

7

1.719,30Euro